In einer Pressemitteilung teilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gemeinsam mit dem Bundesbauministerium mit, dass die Fördermittel für Maßnahmen des Einbruchschutzes auf 50 Millionen Euro im Jahr 2017 erhöht wurden. Das ist eine deutliche Steigerung, denn im Jahr 2016 wurden nur 10 Millionen Euro als Zuschuss für den Einbruchschutz gewährt.
Mieter sowie private Haus- und Wohnungseigentümer können die KfW-Förderung für den Einbruchschutz online über das Kfw-Zuschussportal beantragen.
Dr. Ingrid Hengster, Vortandsmitglied der KfW-Gruppe erklärt, dass im vergangenen Jahr 2016 die Nachfrage nach der KfW-Förderung so stark war, dass die Fördermittel bereits im dritten Quartal vollständig aufgebraucht waren. Bei der KfW ist man zufrieden darüber, dass die Zuschüsse für den Einbruchschutz jetzt wieder beantragt werden können. Damit wird die Investition in den Einbruchschutz wirksam unterstützt.
Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium teilt in der Pressemitteilung mit, dass sich die Investitionen in den Einbruchschutz auszahlen. Denn nahezu jeder zweite Einbruch wird abgebrochen, wenn der Täter durch mechanische Sicherungen am Eindringen in das Objekt gehindert wird. Mit der erhöhten Förderung wird dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis von Hauseigentümern und Mietern Rechnung getragen.
2016 wurden bei der KfW mehr als 40.000 Förderungen für den Einbruchschutz bewilligt und ausgezahlt. Damit konnten mehr als 50.000 Wohneinheiten besser gegen Einbrüche gesichert werden. Seit April 2016 können zusätzlich auch Förderkredite für Investitionen im Bereich des Einbruchschutzes beantragt werden. Gefördert werden Investitionen in den Einbruchschutz ab 2.000 €, durchschnittlich wurden 5.000 € investiert. Mit Hilfe der KfW-Förderung wurden in erster Linie einbruchshemmende Wohnungstüren und sichere Fenster eingebaut bzw. nachgerüstet.
Die Beantragung der KfW-Förderung für den Einbruchschutz wurde 2016 stark vereinfacht. Der Förderantrag kann von Mietern und Bauherren online auf dem KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Zusage, ob eine Alarmanlagen-Förderung möglich ist, erfolgt dann innerhalb weniger Minuten.
Das KfW-Zuschussportal finden Sie auf www.kfw.de/zuschussportal
Beachten Sie, dass die Beantragung der Förderung vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen muss. Wenn Sie Fragen zur Förderung im Bereich des Einbruchschutzes haben, berät A&TA Sie gern. Rufen Sie uns einfach an!