+++ UPDATE am 26.02.2017 +++
Die Mittel für die Alarmanlagen-Förderung werden im Jahr 2017 auf 50 Millionen Euro erhöht. Die Beantragung der Förderung ist online im KfW-Zuschussportal möglich. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zur erhöhten KfW-Förderung von Alarmanlagen.
+++ Originalartikel vom 30.8.2016 +++
Seit Ende 2015 besteht die Möglichkeit, dass Alarmanlagen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Bislang war nur eine Alarmanlagen-Förderung nur im Rahmen von energetischen Sanierungen und altersgerechten Umbaumaßnahmen möglich. Je nach Höhe der Investitionskosten werden zwischen 200 und maximal 1500 Euro Zuschuss für eine Alarmanlage gewährt.
Der minimale Investitionsbetrag für Maßnahmen zum Einbruchschutz muss 2.000 Euro betragen, da grundsätzlich 10 % der Investitionssumme für Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert werden. Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt demnach insgesamt 15.000 Euro. In den Investitionskosten werden die Kosten für Material sowie die Arbeit (Handwerkerleistung) einberechnet. Es werden übrigens nicht nur der Einbau von Alarmanlagen, sondern auch der Einbau von Gegensprechanlagen gefördert.
Die Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist die Antragstellung bei der KfW vor dem Bauvorhaben. Wenn die Baumaßnahmen für die Alarmanlage bereits begonnen haben oder abgeschlossen sind, sind leider keine Förderungen durch die KfW mehr möglich. Die Zuschüsse sind für Privatpersonen vorgesehen. Es werden jedoch auch zinsgünstige Kredite vermittelt, die sowohl für Privatpersonen als auch für gewerbliche Antragsteller vorgesehen sind.
Für die Förderung gibt es ein Antragsformular, welches man sich auf der Homepage der KfW (www.kfw.de) herunterladen kann. Darin beschreibt man das Vorhaben und legt eingeholte Angebote bei. Nach einem positiven Bescheid, kann man dann mit den Maßnahmen beginnen. Das Geld erhält man nach Einreichen der finalen Rechnung auf das Konto ausbezahlt.
Insgesamt hat der Staat für pro Jahr eine Investitionssumme in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Moment ist die Förderung mindestens bis 2017 gewährleistet. Darüber hinaus ist natürlich die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen für die Installation einer Alarmanlage weiterhin gültig.
Die Sinnhaftigkeit einer Alarmanlage erkennt man daran, dass 40 Prozent der Einbruchversuche schon bei dem Versuch abgebrochen werden. Eine gute Prävention kann also definitiv vor Einbrüchen schützen.
Über die Möglichkeit der Förderung von Alarmanlagen in Berlin kann Sie A&TA kompetent und partnerschaftlich beraten. Rufen Sie uns einfach an!
Beratung zur Alarmanlagen-Förderung
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