Bundesjustizministerin Christine Lambrecht plant mit einem Gesetz für faire Verbraucherverträge unter anderem Eingriffe im Mobilfunkbereich. Was die Verbraucher(-innen) vor Kostenfallen schützen soll, wird nach Einschätzung des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) gewaltige Nachteile mit sich bringen. Für Telekommunikationsunternehmen ebenso wie für die Kundinnen und Kunden. Der VATM äußert sich daher in einer aktuellen Pressemitteilung kritisch zu dem Vorhaben.
Forderungen gehen über EU-Vorgaben hinaus
Die europäische Richtlinie (EECC) sieht eine maximale Vertragslaufzeit von zwei Jahren vor. Das Bundesjustizministerium (BMJV) fordert eine Begrenzung auf 12 Monate und möchte zudem die automatische Vertragsverlängerung auf drei Monate begrenzen. Auch eine Verkürzung der Kündigungsfrist von derzeit drei auf einen Monat ist im Gespräch. Die Verbraucher(-innen) sollen auf diese Weise in die Lage versetzt werden, auf den schnelllebigen Markt im eigenen Interesse zu reagieren.
Vorteile der Zweijahresverträge
Der VATM argumentiert hingegen, dass gerade die Zweijahresverträge durch das Angebot subventionierter Endgeräte besonders verbraucherfreundlich seien. Untermauert wird diese Aussage durch die Ergebnisse einer repräsentativen Studie, die der VATM selbst in Auftrag gegeben hat. Mehr als 1.000 Verbraucherinnen und Verbraucher wurden zur Akzeptanz von Zweijahresverträgen im Bereich Telekommunikation befragt.
Die Umfrage ergab, dass über 80 Prozent der Befragten gut über die Wahlmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Tarifen informiert seien. 89 Prozent bezeichneten diese als fair. Und mehr als zwei Drittel der Kundinnen und Kunden habe sich ganz bewusst für einen Zweijahresvertrag entschieden.
Bereits heute Wahlmöglichkeiten zwischen Tarifoptionen
Der VATM weist zudem darauf hin, dass seit 2012 eine Option mit 12 Monaten Laufzeit branchenüblich sei. Des Weiteren werde sich der erhöhte Verwaltungsaufwand negativ auf die Verbraucherpreise auswirken. Dies werde die Kundinnen und Kunden bei einer kürzeren Laufzeit umso empfindlicher treffen. Vergleichbare Vergünstigungen in Hinblick auf die Endgeräte seien nicht umzusetzen.
Nachhaltigkeitsgedanke bleibt auf der Strecke
Nichtsdestotrotz werde sich nach Auffassung des VATM die Anzahl der Althandys bedingt durch jährliche Vertragswechsel signifikant erhöhen. Die Verbraucher(-innen) würden schneller als gewohnt zu den Endgeräten der neuesten Generation greifen, obwohl sie in der Vergangenheit Innovationszyklen von zwei Jahren zumeist als ausreichend empfanden.
Verbot der Zweijahresverträge ist ein unnötiger Eingriff des Staates
Der Hauptgeschäftsführer des VATM, Jürgen Grützner, sieht gar den Ausbau neuer Technologien gefährdet. Wenn der Staat der Wirtschaft Belastungen aufbürde, die von Brüssel nicht gefordert seien, könne dies die Weiterentwicklung von Glasfaser- und 5G-Netzen erschweren. Das Verbot der Zweijahresverträge sei inakzeptabel und müsse nicht zuletzt im Interesse der Verbraucher(-innen) verhindert werden.
Abschließende Überlegungen
Wie die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) schlussendlich ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Ebenso wie die mögliche Auswirkung auf die Tarifstruktur im Mobilbereich. Bereits heute ist der Markt stark umkämpft und die Anbieter reagieren teilweise täglich auf Aktionen der Wettbewerber. Lange Vertragslaufzeiten können durchaus im Interesse der Verbraucher(-innen) liegen. Allerdings ist Transparenz in Bezug auf die Wahlmöglichkeiten nicht immer gegeben. Die Konditionen für kürzere Verträge sind zumeist wenig attraktiv. Wer sich nicht auf lange Sicht an einen Anbieter binden möchte, kann auf Flexi- oder Prepaid-Tarife zurückgreifen.