A&TA plant und installiert seit mehr als 25 Jahren Alarmanlagen in Berlin und Umgebung. Das Interesse an unseren Dienstleistungen im Bereich der Sicherheitstechnik ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Im April haben wir hier im Blog über die verbesserte KfW-Förderung von Maßnahmen des Einbruchschutzes berichtet. Seitdem erreichen uns Fragen nach den Details dieser Fördermaßnahmen und zur konkreten Möglichkeit der Beantragung.
Kleiner Rückblick: Am 21.3.2017 haben Bundesinnenministerium, Bundesbauministerium und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wichtige Änderungen und damit Verbesserungen bei der Förderung von Maßnahmen des Einbruchschutzes vorgestellt.
Im Jahr 2017 stehen insgesamt 50 Millionen Euro für Fördermaßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes zur Verfügung. Das ist eine deutliche Steigerung um 400% gegenüber 2016. Damals betrug das Budget nur 10 Millionen Euro.
Hier sind die wichtigsten Fakten zur KfW-Förderung:
- Wer kann die KfW-Förderung beantragen?
Die KfW-Förderung für den Einbruchschutz kann sowohl von Mietern als auch von Haus- und Wohnungseigentümern beantragt werden. Gerade durch die Absenkung der Mindestsumme wird die KfW-Förderung damit auch für viele Mieter interessant, die beispielsweise nur kleine sicherheitstechnische Nachrüstungen planen.
- Was wird gefördert?
Die KfW-Förderung gilt für Material- und Installationskosten, die in Zusammenhang mit der Verbesserung des Einbruchschutzes stehen. Hierzu zählt u.a. der Einbau einer einbruchssicheren Wohnungstür oder die fachgerechte Installation einer Einbruchmeldeanlage (Alarmanlage) durch Sicherheits-Fachfirmen wie A&TA aus Berlin.
- Mindestsumme
Die Mindestinvestitionssumme beträgt jetzt nur noch 500 €, ab diesem Betrag werden Maßnahmen gefördert, die dem Einbruchschutz dienen. Der Betrag war vorher deutlich höher, die Mindestsumme lag bisher bei 2.000 €.
- Höhe der KfW-Zuschüsse
Gefördert werden 10% der Kosten, die durch den Einbau einbruchhemmender Maßnahmen oder durch die Installation einer Alarmanlage entstehen. Die Zuschüsse betragen entsprechend der Investition zwischen 50 € und 1.500 €.
- Bedingungen für die KfW-Förderung
Der Antrag auf Förderung muss gestellt werden, bevor mit dern Arbeiten begonnen wird und die Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden.
- Wo kann die Förderung beantragt werden?
Den Antrag können Sie online beim KfW-Zuschussportal stellen: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
Besonders positiv: Nach der Eingabe der Daten gibt es keine Wartezeiten, Sie erhalten sofort eine Antwort bzw. Entscheidung zur Förderung durch die KfW. Die Prüfung der eingereichten Rechnungen und Belege dauert aktuell (4.5.2017) etwa vier Wochen.
Wenn Sie die Anschaffung einer Alarmanlage in Berlin und Umgebung planen, können Sie sich gern an A&TA wenden Wir beraten Sie gern und unverbindlich vor Ort. Auch über die Fördermöglichkeiten können wir Sie informieren. Gemeinsam finden wir eine maßgeschneiderte Sicherheitslösung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung.