
Etwa 1,5 Milliarden Menschen nutzen WhatsApp. Ein Grund für die weite Verbreitung des Messengerdienstes: WhatsApp ist werbefrei. Bis Anfang 2019 musste WhatsApp noch keine Gewinne einfahren, wie bei dessen Übernahme durch Facebook 2014 vereinbart worden war. Nun läuft diese Frist ab. Facebook kündigte an, bis Mitte 2019 Werbung auf WhatsApp schalten zu wollen.
WhatsApp-Status soll ab 2019 Werbung zeigen
Carolyn Everson, VP von Facebook Global Marketing Solutions, bestätigte während einer Panel-Diskussion im Gespräch mit dem Wall Street Journal, dass es bald Werbeanzeigen bei WhatsApp geben werde. 100 Unternehmen, darunter der E-Commerce-Händler Wish und der Fahrdienstleister Uber hatten das Verfahren getestet. Nun wird zunächst Werbung in den WhatsApp-Diensten auf Smartphones in Indien geschaltet, ab Mitte 2019 weltweit.
Zunächst will Facebook Werbung im WhatsApp Status einblenden. Immer wenn ein Schwellenwert von Statusmeldungen erreicht sei, werde eine Werbeanzeige von Unternehmen eingeblendet, die ihren Kundendienst mit WhatsApp vernetzt haben. Geschätzt 450 Millionen Menschen nutzen regelmäßig die Status-Funktion von WhatsApp, die es ermöglicht, Nachrichten zu posten, die sich nach 24 Stunden wieder von selbst löschen. WhatsApp Status hat etwa doppelt so viele Nutzer wie Snapchat. Denkbar sei aber auch, Anzeigen im Posteingang oder an anderer Stelle innerhalb der App zu schalten. Dem Bericht zufolge verlangt WhatsApp derzeit pro Kunde und Anzeige zwischen 0,5 und 9 Cents.
Facebook hat mitgeteilt, dass WhatsApp-Nutzern vorerst selbst entscheiden können, ob sie Werbung sehen möchten oder nicht. Möglich ist allerdings, dass eine werbefreie Nutzung von WhatsApp in Zukunft nur noch möglich ist, wenn beispielsweise eine kostenpflichtige Premium-Version heruntergeladen wird.
Personalisierte Werbung und Datenschutz – wie geht das zusammen?
Für Beunruhigung hatte die Mitteilung gesorgt, die WhatsApp-Werbung werde personalisierte Werbebotschaften beinhalten. Viele Beobachter, auch die WhatsApp Gründer Jan Koum und Brian Acton, äußern den Verdacht, Facebook wolle den Datenschutz nach und nach aufweichen.
Dass es technisch trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung möglich ist, bei iPhones die Daten von Apps ein und desselben Anbieters untereinander auszutauschen, hatte der Mac-Tool Entwickler Gregorio Zanon bestätigt. Facebooks anderslautende Angaben zu den bestehenden Zugriffsmöglichkeiten hatte er als „unaufrichtig“ und „irreführend“ bezeichnet. Zanon hatte zugleich betont, er unterstelle nicht, Facebook würde den Datenschutz tatsächlich auf diese Art missachten.
Ob Facebook die bestehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufweichen will, um passende Werbung einspielen zu können, wie der WhatsApp-Gründer Brain Acton vermutet, der davon sprach, dass Facebook Unternehmen „Einblicke“ in verschlüsselte Datencluster geben wolle, ist offen.
Um personalisierte Werbeanzeigen schalten zu können, ist es nicht notwendig, eine Unterhaltung inhaltlich danach auszulesen, ob sie sich um eine defekte Waschmaschine oder das beste Kaffeemaschinen-Angebot dreht.
Durch die interne Verbindung von Facebook und WhatsApp ist es auch so möglich, personalisierte Werbung zu schalten. Aufgrund von Likes und den Profilangaben des Facebook-Accounts, weiß das eine Portal neben der hinterlegten Rufnummer für den WhatsApp-Account genug über die Nutzer, um gezielt Werbung auf jeder Plattform schalten zu können. Denn die personalisierte Werbung, die WhatsApp schalten will, basiert auf dem Facebook-Werbesystem.
Welche Probleme könnten sich für den Datenschutz ergeben?
Es ist nicht davon auszugehen, dass sich durch die Schaltung von Werbeanzeigen auf WhatsApp neue Probleme mit den Vorgaben zum Datenschutz durch die EU-DSGVO ergeben.
Klickt ein Facebook-Nutzer eine Werbeanzeige an, die ihm einen WhatsApp-Kontakt anbietet, wird er anschließend über sein WhatsApp-Konto kontaktiert. Das Verfahren wird auch bei Facebook auch Click-to-WhatsApp genannt. Dabei gibt es einen für den Datenschutz relevanten Zwischenschritt:
Der Nutzer willigt nach der Weiterleitung auf der Webseite des jeweiligen Anbieters ein, dass er vom Kundenservice des mit Facebook und WhatsApp vernetzten Unternehmens kontaktiert werden möchte. Erst dann erhält er den gewünschten Rückruf, eine Bordkarte, eine Versandbestätigung oder andere, von ihm angefragte Informationen.
Damit erfolgt die Datennutzung und die Übermitttlung einer Rufnummer zum WhatsApp-Konto klar zweckgebunden und ist mit den Vorgaben zum Datenschutz konform, da der Kunde zuvor ausdrücklich in die Nutzung der Kontaktmöglichkeit eingewilligt hat. Die Verantwortung für den Datenschutz, die Speicherung und Löschung der Daten liegt dann wieder beim werbenden Unternehmen.
Mit der WhatsApp Business API war es Unternehmen schon zuvor möglich, auf Nachrichten von Nutzern zu antworten. Die WhatsApp Business-App hat weltweit etwa 3 Millionen Nutzer. Auch die Kommunikation über die WhatsApp Business-App ist komplett Ende-zu-Ende-verschlüsselt.
Ältere WhatsApp-Probleme beim Datenschutz bestehen weiter
Die Problematik bezüglich des Datenschutzes und der Nutzung von WhatsApp im Unternehmen bleibt damit zunächst unverändert:
- Bei der Verwendung von WhatsApp räumt ein Unternehmen dem Messengerdienst das Recht auf Zugriff auf alle im Gerät gespeicherten Kontaktdaten ein. Damit ist es WhatsApp möglich, auch auf Kontakte von Nicht-WhatsApp-Nutzern zugreifen zu können – und das verbietet der Datenschutz.
- Unternehmen, die WhatsApp Business verwenden wollen, müssen also gewährleisten, dass sie nicht ohne Einwilligung ihrer Kunden deren gespeicherten Daten an WhatsApp weiterleiten, sobald sie Firmenhandys mit dem Dienst verbinden.
- Die interne Unternehmenskommunikation über WhatsApp sollte aus denselben Gründen immer nur über ein dazu vorgesehenes Diensthandy erfolgen, auf dem keine Kontaktdaten „Unbeteiligter“ gespeichert sind.