Seit dem 15. Juni 2017 gilt die EU-weite Regelung, dass man die Mobilfunk-Konditionen zum Telefonieren, SMS schreiben und Surfen aus dem Inland auch beim Auslandsaufenthalt in der EU mitnehmen kann. Die Regelung gilt ebenfalls für die Länder, die zum EWR gehören, z.B. Norwegen und Island.
Die Regelung gilt für Kommunikationsleistungen in den folgenden Ländern sowie aus den jeweiligen Ländern in ein beliebiges EU- bzw. EWR-Land: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Martinique, Guadeloupe, St. Martin, Französisch-Guayana, Mayotte und Réunion), Griechenland, Großbritannien (einschließlich Gibraltar), Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).
Konkret bedeutet dies, dass man zum Beispiel wenn man eine nationale Telefon-Flat hat, man diese auch im EU-Ausland benutzen kann (z.B. von Frankreich nach Deutschland oder auch innerhalb Frankreichs). Wenn man dazu noch ein Internetpaket von 3 GB gebucht hat, dann kann man dieses Inklusivvolumen ohne Extrakosten auch im EU-Ausland nutzen. Der Fachbegriff dafür heisst: „Roam like home“.
Das Gute ist, dass man seinen Mobilfunk-Tarif nicht extra umstellen muss. Dies übernehmen die Mobilfunkbetreiber automatisch.
Aufpassen bei folgenden Fallen:
Wenn man im Kleingedruckten des aktuellen Mobilfunkvertrags Sonderkonditionen für das EU-Ausland verhandelt hat, dann gelten diese Sonderkonditionen weiterhin.
Ebenso muss man aufpassen, dass Gespräche von Deutschland ins EU-Ausland nicht von der EU-Regelung betroffen sind. Diese Gespräche sind weiterhin kostenpflichtig.
Ebenso muss man vorsichtig sein bei Ländern wie z.B. Schweiz, Monaco und ggf. bald England, die nicht zur EU gehören und nicht Bestandteil der Regelung sind.
Die Regelung gilt im Wesentlichen für Urlaube und Dienstreisten. Man kann somit nicht einen Mobilfunkvertrag aus einem anderen Land nehmen und diesen ständig nutzen. Es gilt eine sogenannte Fair-Use-Policy. Wenn nach einigen Monaten auffällt, dass man den Mobilfunkvertrag meist im Ausland nutzt, dann kann der Mobilfunkbetreiber Extra-Kosten erheben.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Mobilfunk-Tarif haben, dann können Sie sich gerne im Rahmen der Mobilfunkverwaltung an das Team von A&TA wenden.