
Mit dem Smartphone grenzenlos zum Einheitstarif telefonieren: Die EU hat dies mit ihren seit Juni 2017 geltenden Vorgaben für die Roaming-Gebühren ermöglicht. Wer von Italien aus nach Deutschland telefoniert, zahlt genauso viel wie jemand, der im selben Netz aus den Niederlanden eine deutsche Nummer wählt. Also alles super und absolut verbraucherfreundlich, könnte man meinen – doch das stimmt nicht ganz.
Natürlich ist es eine tolle Sache, wenn über Staatsgrenzen hinweg dieselben Tarife gelten und Verbraucher sich nicht ständig neu orientieren müssen. Doch leider kann es Mobilfunknutzern immer noch passieren, dass sie in eine Kostenfalle tappen.
Vielleicht haben Sie sich auch schon über die eine oder andere Mobilfunkrechnung gewundert, wenn Sie aus Deutschland ins EU-Ausland telefoniert haben. Denn bei Telefongesprächen ins Ausland gelten je nach Tarif viel höhere Minutenpreise, als dies in den Roamingkosten vorgesehen ist. Wer häufig aus Deutschland ins EU-Ausland telefoniert, sollte darauf achten, dass alle Gespräche in diese Länder im Abgeschlossenen Mobilfunktarif inklusive sind. Alternativ können Sie auch eine ausländische SIM-Karte benutzen, denn dann gelten die Roaming-Tarife.
Dieses Beispiel zeigt, dass in Sachen Roaming trotz aller bisherigen Bemühungen noch Handlungsbedarf besteht. Zwar kann der Verbraucher aufgrund von Neuregelungen von Verbesserungen profitieren, doch gilt es in Zusammenhang mit Roaming noch immer einige Punkte zu beachten.
EU-Roaming: Vorsicht bei Schiffsreisen
So ist besonders bei Schiffsreisen Vorsicht geboten, da die Regelungen fürs EU-Roaming lediglich an Land gelten. Kreuzfahrt-Urlauber, die während ihrer Reise zwischen Land und Schiff pendeln, sollten besonders darauf achten, in welchem Mobilfunknetz ihr Handy eingeloggt ist. Schiffsnetze sind in der Regel erheblich teurer als Landverbindungen und können die Reisekasse enorm belasten.
Was die Angelegenheit für Mobilfunknutzer zusätzlich verkompliziert, ist der Umstand, dass sie beim EU-Roaming nicht automatisch in den Genuss des für sie günstigsten Tarifs kommen. Die Netzanbieter sind lediglich verpflichtet, für jeden Tarif wenigstens eine Option zur Verfügung zu stellen, die das von der EU festgelegte verbraucherfreundliche „Roam-like-at-Home-Prinzip“ umsetzt.
Diesen Tarif auszuwählen, ist jedoch Sache des Kunden. Da Roaming in den vergangenen Jahren unterm Strich deutlich günstiger geworden ist, lohnt gerade bei seit langem bestehenden Mobilfunkverträgen ein Vergleich mit den aktuellen Konditionen. Möglicherweise können Verbraucher durch einen Tarifwechsel Geld sparen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Hinweis-SMS des Mobilfunkanbieters zu beachten, die über aktuelle Roaming Gebühren informieren. Dies kann helfen, sie auf Auslandsreisen vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren, die ansonsten mit einer hohen Mobilfunkrechnung teuer bezahlt werden müssen.