
Wer viel reist oder sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhält, wird schon öfter von den sogenannten Kostenfallen gehört haben. Im schlimmsten Falle ist er auch schon einmal Opfer davon geworden. Tatsächlich gibt es einige und wenn man in eine solche geraten ist, hat das normalerweise zur Folge, dass es teuer wird. Was für Kostenfallen es gibt und wie man sie umgehen kann, das bringen wir Ihnen im Folgenden näher.
Zu den bedeutendsten Kostenfallen gehört die Mailbox. Wenn diese Telefonate annimmt, während man selber telefoniert, nicht abnimmt oder einfach nicht erreichbar ist, dann handelt es sich um eine „bedingte Umleitung“. Und diese kostet den Angerufenen im Ausland zweifach: einmal für die Strecke von Deutschland aus in das Land, in dem er sich aufhält, und ein weiteres Mal von diesem Land zurück nach Deutschland, wo sich die Mailbox befindet. Besser ist es, entweder die „absolute Rufumleitung“ zu aktivieren, so dass alle Anrufe schon in Deutschland auf der Mailbox landen – oder die Mailbox komplett abzuschalten.
Weitere Kostenfallen sind etwa das automatische Einloggen des Telefons in das Netz eines Betreibers außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR; EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen), wenn man sich in Grenznähe zu einem Nicht-EWR-Land aufhält. Hier muss man besonders wachsam sein. Auch auf Schiffen oder Flugzeugen muss man aufpassen, denn hier gelten die Roaming-Gesetze nicht, da die Verbindung mithilfe von Satelliten zustande kommt. Dies kann sehr teuer werden und hier kommt auch der Kostenairbag von 59,50 Euro (siehe unten) nicht zum Tragen.
In diesem Fall ist es besser, man nutzt das von der Reederei beziehungsweise Fluglinie bereitgestellte WLAN und schaltet den mobilen Datenempfang aus. Apropos WLAN: Auch ein solches kann zu einem Fallstrick werden. Nutzt man nämlich im Ausland die Telefonfunktion seines Smartphones, indem man auf ein WLAN-Netzwerk zugreift, kann es ebenfalls teuer werden, da WLAN-Calls nicht unter die Regeln des EWR-Roamings fallen.
Auch Verträge mit einer Telefonflat, die nur für das eigene Netz gilt, gehören zu den Kostenfallen. Hier können zusätzliche Roaming-Kosten im Ausland auch dann anfallen, wenn der Angerufene seinen Vertrag beim selben nationalen Betreiber hat. Ebenso kann Telefonieren über Messenger wie WhatsApp zu einer der Kostenfallen werden, denn diese sind zwar unabhängig von der Telefonie, allerdings verbrauchen sie Daten.
Und spätestens außerhalb des EWR kann das unangenehm teuer werden. Zwar gilt für mobiles Internet eine weltweite Kostenbremse, die bei 59,50 Euro liegt, doch kann nicht garantiert werden, dass diese immer greift. Zu den Kostenfallen zählen übrigens auch 0800er- beziehungsweise 00800er-Nummern: diese sind aus dem Ausland nicht kostenlos. Ebenso kann es teuer werden, wenn das Smartphone so eingestellt ist, dass es Apps auch außerhalb von WLAN-Netzwerken aktualisiert.
Eine weitere Form von Kostenfallen betrifft Benutzer, die ins EWR-Ausland ausgewandert sind, aber weiterhin ihren deutschen Mobilfunkvertrag nutzen. Denn in diesem Falle gelten die EWR-Roaming-Regelungen nicht mehr. Wenn der Provider merkt, dass der Kunde den Großteil seiner Zeit im Ausland verbringt und dort die Dienste mehr als im heimischen (deutschen) Netz nutzt, kann er dem Kunden eine Warnung zukommen lassen, dass dieser künftig mit Aufschlägen zu rechnen hat. Diese dürfen maximal 3,2 Cent pro Minute beziehungsweise 1 Cent pro SMS sowie ab 1.1.2022 2,50 Euro pro Gigabyte betragen.