Seit dem 21 März gelten neue Bedingungen für die Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Einbruchschutz. Die Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 €, bisher lag diese Schwelle deutlich höher bei 2.000 Euro.
In Sachen Einbruchschutz-Förderung ziehen KfW, Bundesinnen- und Bundesbauministerium an einem Strang. Mieter und Eigentümer, welche die Wohnung gegen Einbrüche sichern wollen, kommen seit 21. März 2017 in den Genuss der erweiterten Einbruchschutz-Förderung.
Einbruchschutz-Föderung bereits ab 500 € Investition möglich
Auch kleine Sicherungsmaßnahmen werden ab jetzt staatlich bezuschusst, denn die Förderung kann jetzt schon ab einer Investitionssumme von 500 € beantragt werden. Gefördert werden 10% der Kosten für den Einbruchschutz. Der Die Höhe des Zuschusses startet bei 50 € und kann bis zu 1.500 € betragen, wenn 15.000 € in den Einbruchschutz investiert werden.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks erklärt: „Jeder soll sich in seiner Wohnung sicher fühlen. Dabei können schon kleine Maßnahmen helfen. Die große Nachfrage zeigt, dass es da einen Bedarf gibt. Wir haben die Zuschussförderung für den Einbruchschutz daher noch einmal deutlich verbessert. Ab sofort unterstützen wir private Hauseigentümer und vor allem auch Mieterinnen und Mieter bereits bei kleineren Einbruchschutzmaßnahmen.“
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: „Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die Betroffenen ein massiver Eingriff, der häufig zu anhaltender Verunsicherung und Ängsten führt. Neben dem materiellen Schaden ist die Verletzung von Privat- und Intimsphäre die oftmals mindestens ebenso bedeutende Beeinträchtigung. Gegen Wohnungseinbruch hilft auch Eigenvorsorge. Dabei helfen wir. Mit der deutlichen Absenkung der Mindestinvestitionssumme von 2.000 EUR auf 500 EUR setzen wir ein klares präventives Signal. Insbesondere Mieterinnen und Mieter profitieren in Zukunft auch von der Förderung des Einbruchschutzes der KfW.“
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Wir sehen, dass die KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz großes Interesse bei den Hauseigentümern und Mietern findet und freuen uns, dass wir nun die Förderung ausweiten können. Ab jetzt fördern wir auch kleinere Maßnahmen für den Einbruchschutz, wie zum Beispiel den Austausch von Türschlössern. Somit tragen wir dem Bedürfnis der Bauherren nach mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden Rechnung.“
Hohe Nachfrage nach Fördermaßnahmen
Die hohe Nachfrage nach der Einbruchschutz-Förderung wird durch Zahlen belegt. So wurden 2016 durch die KfW mehr als 40.000 Zusagen für den Einbruchschutz erteilt. Dadurch konnten 50.000 Wohnungen mit einbruchhemmenden Maßnahmen ausgestattet bzw. nachgerüstet werden.
Seit April 2016 können bei der KfW nicht nur Zuschüsse, sondern auch günstige Förderkredite für Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes beantragt werden. Die Beantragung der Fördermittel ist bei der KfW online möglich. Wohnungseigentümer, Bauherren und Mieter erhalten die Förderzusage dann innerhalb weniger Sekunden.
Hier gibt es weitere Informationen der KfW zur Einbruchschutz-Förderung:
www.kfw.de/einbruchschutz
Wenn Sie Fragen zur Planung und Installation einer Alarmanlage in Berlin und Umgebung sowie über weitere Maßnahmen des Einbruchschutzes haben, berät A&TA Sie gern. Kontaktieren Sie uns!
Quelle: Gemeinsame Presseerklärung von Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und der KfW zur erweiterten Zuschussförderung für den Einbruchschutz vom 21.3.2017