Viele unserer Geschäftskunden haben Mitarbeiter, für die es spezielle Richtlinien gibt, wie das Handy im Auto korrekt zu nutzen ist. An dieser Stelle gibt es Überschneidungen aus dem Mobilfunkmanagement und dem Fuhrparkmanagement.
Grundsätzlich ist es verboten, das Handy während der Fahrt in den Händen zu halten, wenn man keine Freisprecheinrichtung nutzt. Die Strafe ist aktuell noch relativ milde, wenn man das Handy trotzdem benutzt: Es werden 60 Euro Strafe fällig – außerdem ein Punkt in Flensburg.
Die Frage ist jedoch, was genau „in Benutzung“ bedeutet. Es gab in 2016 den Fall, dass eine Person ein Telefonat mit dem Smartphone auf der Straße begann, dann in ein Fahrzeug einstieg, sich das Mobiltelefon automatisch per Bluetooth mit der Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs verbindete und die Person dann über die Freisprecheinrichtung telefonierte.
Vor Gericht wurde in der ersten Instanz entschieden, dass in diesem Fall die Strafe gerechtfertigt sei. In der zweiten Instanz wurde die Entscheidung gekippt und die Strafe aufgehoben. Hintergrund ist die Formulierung im Gesetzestext, dass das Smartphone zur Benutzung „gehalten werden“ muss. Dies ist beim Telefonieren über die Freisprecheinrichtung nicht der Fall. Um zu telefonieren muss bei der Freisprecheinrichtung das Telefon nicht mit den Händen gehalten werden. Wenn man dies jedoch trotzdem tut, führt dies nicht automatisch zur einer Strafe. Daher hier zusammengefasst:
Erlaubt ist beim Autofahren:
- Telefonieren und Handy in der Hand halten, wenn man eine Freisprechanlage nutzt
- Bloßes Umlagern des Handys (z.B. vom Ablagefach in die Mittelkonsole)
- Aufheben des Handys, wenn es in den Fußraum gefallen ist
Beim Autofahren verboten ist:
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
- Im Internet surfen
- Uhrzeit, SMS, Telefonnummer im Display lesen
- Smartphone als Diktiergerät nutzen
- Anrufer wegdrücken
- Handy berühren, wenn man es als Navigationsgerät nutzt
- Telefonieren, wenn man an der roten Ampel steht (es sei denn, der Motor geht aus)
Wenn es übrigens zu einem Unfall kommt und man dabei das Handy genutzt hat, kann es besonders teuer werden, da die Handynutzung als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden kann. So kann das Gericht selbst bei einem unverschuldeten Unfall zu einem automatischen Mitverschulden in Höhe von 20% entscheiden.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Nutzung des Mobiltelefons. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Nutzungsbedingungen des Smartphones für Ihre Mitarbeiter im Unternehmen. Dabei geht es um das Telefonieren im Auto sowie die private Nutzung des Smartphones etc. Sprechen Sie uns gerne auf unsere Leistungen im Mobilfunkmanagement an.