Um einen optimalen Einbruchschutz für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Firmengelände zu gewährleisten, sollten Sie sich zunächst über die verschiedenen Möglichkeiten der Überwachung informieren. Es werden zwei Arten von Alarmanlagen unterschieden: die Außenhautüberwachung und die Fallenüberwachung. Eine oder beide Arten mit mechanischem Einbruchschutz kombiniert können viel zu Ihrer Sicherheit beitragen.
Alarmanlagen für Außenhautüberwachung
Dieser Einbruchschutz wird an Fenstern und Türen angebracht. Versucht ein Unbefugter, sich Zutritt zum Gebäude durch eine Tür oder ein Fenster zu verschaffen, wird der Alarm ausgelöst. Die Außenhaut-Alarmanlage reagiert, je nach Ausführung, auf einen unterbrochenen Riegel-, Öffnungs- und Magnetkontakt oder auf Glasbruch bei Fenstern und Glastüren.
Vorteil bei der Außenhautüberwachung ist, dass der Einbruch schon bemerkt wird, bevor die Einbrecher sich im Gebäude befinden. Das verschafft einen gewissen Zeitvorteil und ist besonders für bewohnte Häuser zu empfehlen. Zudem können sich die Menschen innerhalb des Gebäudes frei bewegen. Allerdings ist eine reine Außenhautüberwachung sehr kostspielig, da alle Türen und Fenster, die zum Außenbereich führen, entsprechend abgesichert werden müssen. Daher werden diese Alarmanlagen gerne mit der Fallenüberwachung kombiniert.
Fallenüberwachung für den Innenbereich
Um bestimmte Abschnitte oder Räume innerhalb eines Gebäudes gegen Einbruch abzusichern, wird die Fallenüberwachung verwendet. Diese Alarmanlagen registrieren Bewegungen von Unbefugten und lösen daraufhin einen Alarm aus. Wie die Bewegung erkannt wird, unterscheidet sich von der Art, wie die Alarmanlage funktioniert. Bewegungsmelder arbeiten beispielsweise mit Infrarot-, Mikrowellen- oder Ultraschall-Überwachung.
Vorteilhaft bei Alarmanlagen mit Bewegungsmeldern ist, dass sie auch für kleine Bereiche eingesetzt werden können. Es ist möglich, einzelne Räume, Etagen, Abteilungen, aber genauso nur bestimmte Schränke mit sensiblem Inhalt abzusichern. Nachteilig ist allerdings, dass die Alarmanlagen nicht zwischen Bewohner, Mitarbeiter oder Einbrecher unterscheiden können. Selbst autorisierte Personen können sich also nicht völlig frei bewegen, wenn die Alarmanlage eingeschaltet ist.
Alarmübertragung – wer empfängt die Daten der Alarmanlage?
Externalarm
Um Außenstehende über den Vorfall zu informieren, werden optische Signalgeber (Warnleuchte) und akustische Signalgeber (Sirene) außen am Gebäude installiert. Idealerweise sind sie so angebracht, dass Einbrecher sie nur sehr schwer erreichen können und die Warnleuchte für alle in der Umgebung sichtbar ist.
Internalarm
Der interne Alarm dient nicht dazu, Außensehende über einen Einbruch zu informieren. Er soll hingegen die Personen innerhalb des Gebäudes aufmerksam machen.
Fernalarm
Sowohl der Externalarm wie auch der Internalarm können mit dem Fernalarm verknüpft werden. Der Fernalarm übermittelt den Vorfall an einen Überwachungs- beziehungsweise Sicherheitsbetrieb. Eine Weiterleitung direkt zur Polizei ist nur in Ausnahmefällen möglich. Per Fernalarm können darüber hinaus ebenso die Abschaltung sowie das Anschalten der Alarmanlagen übermittelt werden.
Wirksamer Einbruchschutz – individuelle Beratung verschafft Klarheit
Um für die eigenen Bedürfnisse die optimale Überwachung zu gewährleisten, ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb oder die Polizeiliche Beratungsstelle empfehlenswert. Denn wie, wo und welche Alarmanlagen sinnvoll sind, hängt maßgeblich von dem zu überwachenden Objekt selbst ab. Fragen Sie die Sicherheitsexperten von A&TA, wenn sich Ihr Objekt in Berlin und Umgebung befindet. Gern beraten wir Sie kompetent und herstellerunabhängig rund um das Thema Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (kurz ÜMA / EMA).