
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) belohnt Investitionen in den Einbruchschutz bereits seit 2015, darüber haben wir hier im A&TA Newsbereich bereits berichtet. Der Erfolg des Programms spricht für sich, bis Mitte 2017 wurden Förderanträge für mehr als 120.000 Wohneinheiten bewilligt. Für die Förderung des Einbruchschutzes stellt die KfW jährlich Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Seit dem 15. September 2017 gibt es eine wichtige Änderung, die besonders für Mieter interessant sein dürfte, die kleinere Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes planen. Die ersten 1.000 Euro der Investitionssumme werden jetzt mit 20% bezuschusst. Wenn die Investitionssumme 1.000 Euro übersteigt, wird der darüber liegende Anteil wie bisher mit 10% bezuschusst.
Gefördert werden Maßnahmen für den Einbruchschutz ab 500 € und bis zu einer Höhe von maximal 15.000 €. Damit ergibt sich eine maximal mögliche KfW-Förderung von 1.600 €. Die Fördersummen gelten pro Gebäude bzw. Wohnung.
Anträge auf die KfW-Förderung können durch Eigentümer oder Ersterwerber von Häusern mit max. zwei Wohneinheiten oder von Eigentümern bzw. Ersterwerbern von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden. Ebenso antragsberechtigt sind Mieter von Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Mit der Neugestaltung der KfW-Förderung für den Einbruchschutz soll insbesondere die Attraktivität kleinerer Basis-Maßnahmen gesteigert werden. Gerade für Mieter bietet sich jetzt ein zusätzlicher Anreiz, in den Einbruchschutz zu investieren. Kleinere, aber hochwirksame Basis-Maßnahmen wie die Anschaffung einer sicheren Wohnungstür fallen in diesen Bereich und können das Einbruchsrisiko deutlich reduzieren.
Die Beantragung der KfW-Förderung für den Einbruchschutz erfolgt wie bisher online über das KfW-Zuschussportal. Eine Entscheidung erhält man innerhalb von Sekunden.
Mit der Neuregelung der Förderung wurde eine Sperrfrist eingeführt, die eine möglichst breite Streuung der Fördermittel unter verschiedenen Bauherren ermöglichen soll. Antragsteller, die bereits eine Förderung erhalten haben, müssen eine Wartezeit von 12 Monaten einhalten, bevor erneut ein Antrag für das gleiche Gebäude eingereicht werden kann.
Wichtig ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt und genehmigt werden muss. Alle Arbeiten zum Einbau einbruchhemmender Maßnahmen müssen durch einen Fachbetrieb erfolgen. In Berlin und Umgebung können Sie A&TA mit der Planung, Installation und Wartung der Sicherheitstechnik beauftragen.
Mehr Informationen stellt die KfW auf Ihren Informationsseiten zur Förderung des Einbruchschutzes bereit: